Gemäß § 11 Abs. 1 RDG soll der Inkasso-Sachkundelehrgang u. a. die besondere Sachkunde in den für die beantragte Inkassotätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht, des Zivilprozessrechts einschließlich des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts, des Kostenrechts und anderen inkassorelevanten Themen vermittelt werden.
Der Sachkundelehrgang ist auf die Anforderungen des § 4 RDV ausgerichtet und dient als Sachkundenachweis bei der Beantragung einer Registrierung gemäß § 10 Abs. 1 RDG oder für die entsprechende Registrierung als qualifizierte Person gemäß § 12 Abs. 4 RDG.
Die Wissensvermittlung wird in mindestens 120 Unterrichtsstunden erfolgen.